Informationen
Damit Sie sich schon über grundlegende Dinge und Wissenswertes aus dem Bereich der Schuldnerberatung informieren können, haben wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen zusammengestellt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Was bedeutet der Begriff „Privatinsolvenz“?
Die Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenz beschrieben und trifft Privatpersonen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann von Personen in Anspruch genommen werden, die stark überschuldet
sind und diese Schulden mit ihrem momentanen Einkommen nicht begleichen können. Die Verbraucherinsolvenz sollte jedoch wirklich nur nach einer umfassenden Beratung als letzter Schritt eingegangen
werden.
Für wen ist das Regelinsolvenzverfahren geeignet?
Das Regelinsolvenzverfahren ist sowohl von Selbstständigen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, als auch von ehemals Selbstständigen, die nicht mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus
Arbeitsverhältnissen haben, gedacht.
Kosten
Der Verein ist gemeinnützig, arbeitet also ohne Gewinn. Die Kosten der Beratung und aller eventuell notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Schuldenregulierung oder Antragstellung für das Insolvenzverfahren werden vom Land Niedersachsen getragen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Genaueres erfahren Sie in dem ersten Beratungsgespräch, das in jedem Fall kostenfrei ist.